§57a Überprüfung

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§57a „Pickerl“ Überprüfung in 1090 Wien

Autosalon Wurmbrand

Bei Wurmbrand übernehmen wir die Überprüfung nach §57a für alle Automarken nach den gesetzlichen Vorgaben. Das „Pickerl“ ist laut Gesetz jährlich – bei jungen Fahrzeugen in größeren Abständen – fällig, eine Überprüfung ist bei historischen Fahrzeugen zweijährig nötig. Wir stellen damit die Betriebssicherheit und die Umweltverträglichkeit von Autos sicher.

Exakte Begutachtung für Ihr Fahrzeug

Zu Ihrer Sicherheit und für die Verkehrstauglichkeit Ihres Autos führen wir die Überprüfung exakt durch. Wir kontrollieren die Bremsanlage, die Ausrüstung des Fahrzeugs, Beleuchtungen und Warneinrichtungen, Karosserie und Fahrgestell, Reifen, Räder, Achsen und Aufhängungen. Zum „Pickerl“ gehört auch eine Überprüfung der Elektrik, der Lenkung, des Motors und von Sicherheitseinrichtungen. Alle Systeme, über die das Auto verfügt, müssen funktionieren, so sagt das Gesetz.

Mängelbehebung bei der Pickerl-Überprüfung

Bei der Überprüfung gilt folgende Einteilung von Mängeln: kein Mangel, ein leichter oder ein schwerer Mangel. Ein leichter Mangel beeinträchtigt die Betriebssicherheit nicht, sollte jedoch in absehbarer Zeit behoben werden. Schwere Mängel verhindern die Ausstellung der Prüfplakette und müssen vorher behoben werden.

Wir führen alle nötigen Reparaturen rasch für Sie in unserer KFZ-Werkstatt durch. Wurmbrand ist Ihr Partner für regelmäßiges Autoservice. Dieses hält Ihr Fahrzeug in Schuss und schützt in der Regel vor bösen Überraschungen beim „Pickerl“.

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